Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsgrundlagen für unsere Leistungen gegenüber Unternehmen.
1. Anbieter, Geltung und Unternehmerkreis
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen AVOG UG (haftungsbeschränkt), Schulstraße 15, 95444 Bayreuth, Deutschland, handelnd unter der Marke „Vergivo“, und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht angeboten. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen.
2. Vertragsgegenstand und Rolle
Vergivo ist ein unabhängiger Informations-, Recherche-, Auswahl-, Strukturierungs- und Vermittlungsdienst. Vergivo ist keine Vergabestelle, kein öffentlicher Auftraggeber, kein Bieter, kein bevollmächtigter Vertreter des Kunden und kein Auftragnehmer des späteren öffentlichen Auftrags. Der Vertrag über die ausgeschriebene Bau-, Liefer- oder Dienstleistung entsteht ausschließlich zwischen dem jeweiligen Auftraggeber und dem ausgewählten Unternehmen.
- Suche und Filterung veröffentlichter Verfahren
- Strukturierung und nicht beglaubigte Übersetzung ausgewählter Inhalte
- Hinweise auf Fristen, Nachweise und erkennbare Prüfpunkte
- Administrative Unterstützung ausschließlich im konkret vereinbarten Umfang
3. Keine Rechtsberatung oder Erfolgsgarantie
Die Leistungen ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Fördermittel-, Vergabe-, Finanzierungs- oder Unternehmensberatung. Wir prüfen nicht abschließend die rechtliche Zulässigkeit, Eignung, Ausschlussgründe, Wirtschaftlichkeit oder Erfüllbarkeit. Wir garantieren weder Vollständigkeit externer Quellen noch Teilnahmezulassung, Zuschlag, Auftragserhalt, Umsatz, Gewinn oder eine bestimmte Anzahl geeigneter Verfahren.
4. Maßgebliche Originalunterlagen
Ausschreibungsinformationen stammen aus externen Veröffentlichungen und können berichtigt, geändert, verlängert oder aufgehoben werden. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils aktuelle Bekanntmachung, vollständigen Originalunterlagen, Mitteilungen der Vergabestelle und der dort bestimmte Einreichungskanal. Übersetzungen, Zusammenfassungen, Scores, Priorisierungen und Erinnerungen dienen der Orientierung und ersetzen nicht die eigene fachliche und rechtliche Prüfung.
5. Vertragsschluss und Leistungsumfang
Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines individuellen Angebots, Auftragsbestätigung oder den einvernehmlichen Beginn der ausdrücklich beauftragten Leistung zustande. Umfang, Quellen, Suchprofil, Häufigkeit, Sprache, Vergütung, Mitwirkung und Laufzeit ergeben sich aus dem Einzelvertrag. Nicht ausdrücklich vereinbarte Tätigkeiten sind nicht geschuldet.
6. Mitwirkung und Verantwortung des Kunden
Der Kunde stellt richtige, aktuelle und vollständige Angaben bereit und prüft jede Empfehlung eigenverantwortlich. Er verantwortet insbesondere Teilnahmeentscheidung, Eignung, Referenzen, Nachweise, Genehmigungen, Kapazität, Kalkulation, Preise, Steuern, Arbeits- und Sozialrecht, Export- und Sanktionsrecht, Versicherungen, Datenschutz sowie die frist- und formgerechte Freigabe und Einreichung. Änderungen relevanter Unternehmensdaten und Fristen sind unverzüglich mitzuteilen.
7. Kommunikation und Vertretung
Eine Frage, Erklärung, Angebotsabgabe oder sonstige rechtsgeschäftliche Handlung im Namen des Kunden erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und, soweit erforderlich, wirksamer Vollmacht. Ohne diese Voraussetzungen geben wir keine rechtsverbindlichen Erklärungen für den Kunden ab. Die finale Freigabe und Einreichung verbleibt beim Kunden, sofern nicht im zulässigen Rahmen ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
8. Preise, Abrechnung und Erfolgsvergütung
Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Abonnement, Grundentgelt, Einzelleistung und Erfolgsvergütung richten sich nach Angebot und Einzelvertrag. Eine Erfolgsvergütung entsteht nur bei dem dort eindeutig bezeichneten Erfolgsereignis, der vereinbarten Bemessungsgrundlage und Fälligkeit. Teilaufträge, Verlängerungen, Optionen, Rahmenabrufe, verbundene Unternehmen und Umgehungssachverhalte werden nur berücksichtigt, soweit der Einzelvertrag dies bestimmt. Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Frist ohne Abzug fällig.
9. Laufzeit, Kündigung und Anpassungen
Laufzeit und ordentliche Kündigung richten sich nach dem Einzelvertrag. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wir dürfen Quellen, Verfahren und Arbeitsweisen an technische oder rechtliche Entwicklungen anpassen, soweit die vereinbarte Kernleistung nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
10. Verfügbarkeit und höhere Gewalt
Wartung, Störungen externer Vergabeportale oder Netze, behördliche Maßnahmen, Cyberangriffe und andere außerhalb unseres Einflussbereichs liegende Ereignisse können die Leistung beeinträchtigen. Soweit wir die Störung nicht zu vertreten haben, sind wir für deren Dauer von der betroffenen Leistungspflicht befreit. Zwingende Rechte bleiben unberührt. Fristen der Vergabestelle werden dadurch nicht verlängert.
11. Rechte an Inhalten
An Website, Datenbankstruktur, Texten, Gestaltung, eigenen Bildern und Methoden verbleiben die jeweiligen Rechte bei uns. Der Kunde erhält an individuell bereitgestellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur internen geschäftlichen Nutzung, sofern der Einzelvertrag nichts anderes bestimmt. Rechte Dritter und Nutzungsbedingungen externer Quellen bleiben unberührt. Der Kunde sichert zu, die erforderlichen Rechte an übermittelten Inhalten zu besitzen.
12. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien schützen erkennbar vertrauliche Informationen angemessen und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. Personenbezogene Daten werden nach der Datenschutzerklärung und, soweit erforderlich, einer gesonderten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung verarbeitet. Besondere Kategorien personenbezogener Daten sollen nicht übermittelt werden.
13. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Grenzen gelten auch zugunsten unserer Organe, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
- Keine Garantie für Vollständigkeit oder Fortbestand externer Ausschreibungsdaten
- Keine Haftung für eigenverantwortliche Kalkulation, Eignungsbewertung oder verspätete Kundenfreigabe, soweit wir dies nicht zu vertreten haben
- Keine Haftungsbegrenzung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
14. Freistellung
Der Kunde stellt uns von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrigen, unrichtigen oder nicht ausreichend berechtigten Inhalten oder Handlungen des Kunden beruhen, soweit der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Wir informieren den Kunden unverzüglich und ermöglichen eine angemessene Mitwirkung an der Rechtsverteidigung.
15. Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte bestehen nur aus demselben Vertragsverhältnis. Eine Abtretung von Ansprüchen bedarf unserer Zustimmung, soweit keine zwingende gesetzliche Regelung entgegensteht. § 354a HGB bleibt unberührt.
16. Deutsches Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und, soweit zulässig, des Kollisionsrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Bayreuth ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis. Entsprechendes gilt in den weiteren Fällen des § 38 ZPO. Zwingende ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
17. Schlussbestimmungen
Individuelle Abreden haben Vorrang. Änderungen und Nebenabreden sollen in Textform festgehalten werden. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung. Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen der Verständlichkeit, maßgeblich ist die deutsche Fassung. Stand: 27. August 2026.
Die deutsche Fassung bleibt die maßgebliche Vertragsfassung. Übersetzungen dienen der Verständlichkeit.